Skip to content

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung

für Mitgliedschaften, Kursangebote und Studioleistungen von Studio4eva & Purité Pilates

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Kurse, Mitgliedschaften, Credits und sonstige Leistungen, die über das Online-Buchungssystem, digitale Plattformen oder vor Ort mit dem Studio abgeschlossen werden.

(2) Vertragspartner ist der jeweils im Impressum oder Buchungsprozess angegebene Betreiber des jeweiligen Standorts (nachfolgend „Studio“ genannt).

(3) Das Studio betreibt unterschiedliche Konzepte und Standorte. Der jeweils gültige Leistungsumfang, die angebotenen Kursformate sowie die Nutzungsberechtigung ergeben sich aus dem gebuchten Tarif und den Angaben im Buchungssystem.

(4) Das Angebot umfasst insbesondere Reformer Pilates, Mat Pilates, Functional Training sowie weitere Kurs- und Gesundheitsangebote.

(5) Studio4eva-Standorte können ausschließlich Frauen vorbehalten sein. Purité Pilates-Angebote können, je nach Standort und Konzept, für alle Geschlechter geöffnet sein. Maßgeblich ist die jeweilige Beschreibung im Buchungssystem.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Abschluss des Buchungsvorgangs über das Online-System oder durch Buchung vor Ort verbindlich zustande.

(2) Mit der Buchung erklärt das Mitglied verbindlich den Abschluss des gewählten Vertrags oder der gebuchten Leistung.

(3) Die Buchung und Verwaltung von Mitgliedschaften, Kursen und Credits erfolgt über das jeweils eingesetzte Buchungs- und Verwaltungssystem des Studios.

(4) Ist ein Mitglied bei Abschluss des Mitgliedsvertrages minderjährig, ist die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Das Mitglied erhält im Rahmen des gebuchten Tarifs Zugang zu den jeweils angebotenen Leistungen und Kursen des Studios.

(2) Das Studio ist berechtigt, Kurszeiten, Trainer, Kursformate und organisatorische Abläufe anzupassen, soweit dies für das Mitglied zumutbar ist und der Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt.

(3) Das Studio behält sich vor, Kursangebote weiterzuentwickeln, einzuschränken oder einzustellen, sofern hierdurch keine wesentliche Einschränkung der vertraglich geschuldeten Hauptleistung entsteht.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsabschlusses angegebenen Preise.

(2) Mitgliedsbeiträge werden – abhängig vom gewählten Tarif – regelmäßig im Voraus fällig und automatisch über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen.

(3) Kurspässe, Einzelkurse und sonstige Einmalleistungen sind sofort zur Zahlung fällig.

(4) Bei Rücklastschriften oder fehlgeschlagenen Abbuchungen ist das Studio berechtigt, die tatsächlich entstandenen Bank- und Zahlungsdienstleisterkosten sowie eine angemessene Bearbeitungspauschale zu berechnen.

(5) Das Studio ist berechtigt, Preise für zukünftige Vertragsabschlüsse oder Neubuchungen anzupassen. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig ist.

(6) Schüler- & Studentenverträge müssen nach Beendigung der Schulzeit umgestellt werden auf einen Normaltarif. Das Studio behält sich das Recht vor die Verträge bei Nichtbeachtung automatisch umzustellen. Immatrikulationsbescheinigungen sind unaufgefordert in jedem Semester vorzulegen.

(7) Soweit die Zahlungsabwicklung über externe Zahlungsdienstleister oder Buchungsplattformen erfolgt, gelten ergänzend deren jeweilige Nutzungs- und Zahlungsbedingungen.

(8) Zur Unterstützung von Fortbildungen und Studioentwicklung wird bei aktiven Mitgliedschaften eine jährliche Trainerpauschale in Höhe von 39,00 € erhoben. Die Belastung erfolgt jeweils im Juni oder Dezember.

(9) Das Studio ist berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit anzupassen, sofern sich die Betriebskosten (z. B. Miete, Energie, Personalkosten) wesentlich ändern. Eine solche Erhöhung ist dem Mitglied spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Dem Mitglied steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu.

(10) Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch eine schuldhafte Unterlassung dieser Mitteilung entstehen, trägt das Mitglied.

§ 5 Zahlungsverzug

(1) Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Das Studio ist berechtigt, bei ausbleibender Zahlung Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu versenden sowie Verzugszinsen und erforderliche Mahnkosten zu berechnen. Bis zum Eingang der Zahlung wird der Zugang vorübergehend gesperrt.

(3) Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, ist das Studio berechtigt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere die Übergabe an ein Inkassounternehmen oder die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Mitgliedschaften haben die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist für Mitgliedschaften 6 Wochen zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit.

(3) Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(4) Die Kündigung bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail) oder selbständig über unsere Buchungsplattform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • dauerhafter Erkrankung oder Trainingsunfähigkeit (mit Nachweis),
  • Umzug an einen Ort, der mehr als 50 km vom nächsten Standort entfernt liegt,
  • dauerhafter Schließung des gebuchten Standorts.

§ 6a Ruhezeit (Stilllegung)

(1) Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum stillgelegt werden, sofern die Ausfallzeit mindestens 4 Wochen beträgt.

(2) Die Ruhezeit muss dem Studio unter Vorlage eines ärztlichen Attests in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilt werden.

(3) Während der Ruhezeit ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten (Training und Beitragszahlung). Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.

§ 7 Credits, Kursbuchungen und Stornierungen

(1) Credits sind ab Kaufdatum für den jeweils angegebenen Zeitraum gültig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Kursbuchungen können bis zur im Buchungssystem angegebenen Frist kostenfrei storniert werden.

(3) Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen verfällt die gebuchte Einheit beziehungsweise das Kursguthaben.

(4) Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder verspäteter Stornierung kann das Studio eine angemessene Ausfallpauschale erheben, um den entstandenen Verwaltungs- und Kapazitätsausfall auszugleichen. Die Ausfallpauschale beträgt in der Regel 5,00 € pro Vorfall. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Bei technischen Problemen des Buchungssystems kann eine Stornierung alternativ per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs.

(6) Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Teilnahme, sofern der sichere, organisatorische oder störungsfreie Ablauf des Kurses beeinträchtigt würde. In diesem Fall gilt die gebuchte Einheit als genutzt.

(7) Das Studio behält sich vor, aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen bestimmte Bekleidungs- oder Nutzungsanforderungen für das Training und die Nutzung der Geräte festzulegen. Für Reformer Kurse ist das Tragen von Grip-Socken und der Verwendung einer Reformer Matte bzw. Handtuch Pflicht.

(8) Das Studio kann für ausgebuchte Kurse Wartelisten anbieten. Rückt ein Mitglied von der Warteliste in einen Kurs nach, gelten die regulären Stornierungsbedingungen ab dem Zeitpunkt der Einbuchung.

§ 8 Kursausfälle und Betriebsunterbrechungen

(1) Das Studio ist berechtigt, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit von Trainern, technischen Problemen oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abzusagen oder zu verschieben.

(2) Das Studio kann den Betrieb vorübergehend einschränken oder unterbrechen, soweit dies aus organisatorischen, technischen oder gesetzlichen Gründen erforderlich ist.

(3) Bei erheblichen Einschränkungen oder längerfristigen Betriebsunterbrechungen wird eine angemessene Kompensation gewährt, soweit gesetzlich erforderlich.

(4) Dem Betreiber ist es freigestellt, an gesetzlichen Feiertagen den Betrieb einzuschränken oder den Standort geschlossen zu halten. Die Bekanntgabe erfolgt durch Aushang oder über das Online-Buchungssystem. Eine Erstattung oder Minderung der Mitgliedsbeiträge erfolgt hierfür nicht.

(5) Zusätzlich zu den allgemeinen Schließtagen behält sich der Betreiber eine jährliche Betriebsunterbrechung im Monat August von maximal zwei Wochen vor (Sommerpause). Der genaue Zeitraum wird unter Berücksichtigung der regionalen Feiertage festgelegt und im Voraus durch Aushang oder über das Online-Buchungssystem bekannt gegeben. Eine Erstattung oder Minderung der Mitgliedsbeiträge erfolgt hierfür nicht.

§ 9 Verhalten im Studio und Hausordnung

(1) Das Mitglied verpflichtet sich zu einem respektvollen Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Trainern und anderen Teilnehmern.

(2) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

(3) Das Studio ist berechtigt, Mitglieder bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder bei störendem Verhalten zeitweise oder dauerhaft vom Trainingsbetrieb auszuschließen. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Trainingsbetrieb besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beiträge oder Gebühren.

(4) Der Aufenthalt von Kindern im Trainingsbereich ist aus Sicherheits- und Haftungsgründen untersagt. Eltern bzw. Begleitpersonen haften für ihre Kinder. Eine Kinderbetreuung durch das Studio findet nicht statt, sofern dies nicht ausdrücklich als Zusatzleistung vereinbart wurde.

(5) Nutzung von Sauna- und Wellness Bereichen (wenn vorhanden). Die Nutzung erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Hitze- und Kälteanwendungen stellen eine erhebliche Belastung für das Herz-Kreislauf-System dar. Im Zweifel ist vorab ärztlicher Rat einzuholen. Das Studio ist nicht verpflichtet, den Gesundheitszustand zu überprüfen. Es sind die im Studio geltenden Hygiene-, Sicherheits- und Verhaltensvorschriften einzuhalten.

(6) Das Mitbringen von Tieren in die Studioräume ist aus hygienischen sowie sicherheitstechnischen Gründen (insbesondere wegen der Verletzungsgefahr an beweglichen Trainingsgeräten wie Reformern) nicht gestattet.

§ 10 Gesundheit und Teilnahmevoraussetzungen

(1) Das Mitglied versichert, gesundheitlich zur Teilnahme an den angebotenen Kursen geeignet zu sein.

(2) Bei gesundheitlichen Einschränkungen, Verletzungen, Schwangerschaft oder sonstigen Risiken wird empfohlen, vor Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen und die Trainer vor Kursbeginn zu informieren. Die Teilnahme während einer Schwangerschaft erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Studio empfiehlt, vor Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen und die Trainer vor Kursbeginn über die Schwangerschaft zu informieren. 

(3) Die Nutzung von Reformer-Geräten und sonstigen Trainingsgeräten erfolgt auf eigene Verantwortung und erst nach entsprechender Einweisung.

(4) Das Studio ist berechtigt, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen vom Training auszuschließen.

(5) Bei akuten ansteckenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Zuständen, durch die andere Teilnehmer gefährdet werden könnten, ist die Teilnahme am Kursbetrieb untersagt.

(6) Foto-, Video- oder Audioaufnahmen innerhalb der Studioflächen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Studios sowie der betroffenen Personen zulässig. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass im Studio im Rahmen des Kursbetriebs Foto- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken (z. B. Social Media, Website) erstellt werden können. Das Studio achtet dabei darauf, dass die Privatsphäre gewahrt bleibt. Das Mitglied kann der Verwendung seiner Aufnahmen jederzeit gegenüber dem Studio widersprechen.

§ 11 Haftung

(1) Das Studio haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. 

(3) Das Mitglied haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Beschädigungen der Studioeinrichtung, der Trainingsgeräte  und des Inventars. Schäden sind dem Personal unverzüglich zu melden.

§ 12 Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Studios gemäß DSGVO in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

§ 13 Änderungen der AGB

(1) Das Studio ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Vorschriften, technischer Entwicklungen oder Änderungen des Leistungsangebots.

(2) Änderungen werden dem Mitglied rechtzeitig in Textform mitgeteilt.

(3) Widerspricht das Mitglied den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird das Mitglied in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(4) Von dem Änderungsrecht ausgenommen sind wesentliche Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie Änderungen von Preisen für bestehende Verträge, soweit keine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.

§ 14 Widerrufsbelehrung

(1) Bei Online-Abschluss von Verträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

(2) Kein Widerrufsrecht besteht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies betrifft insbesondere Einzelkurse, Workshops und terminbezogene Buchungen.

(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen anteilig zurückerstattet, soweit Leistungen noch nicht erbracht wurden.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des jeweiligen Studio-Betreibers Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.