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AGB

  1. Studio4Eva gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen ein pauschales Entgelt die Nutzung der Trainingseinrichtung, Brainlight und der Kursangebote laut Aushang.
  2. Soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Sicherheit nötig ist, ist das Personal des Studio4Eva berechtigt, Weisungen zu erteilen. Diesen ist Folge zu leisten.
  3. Eine Haftung für Personenschäden ist nur im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gegeben. Eine Haftung für Schäden, die das Mitglied einem Dritten zufügt oder die dem Mitglied von einem Dritten zugefügt werden, ist ausgeschlossen.
  4. Schadenersatzansprüche gegen Studio4Eva oder dessen Erfüllungsgehilfen sind auch im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.
  5. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche im Studio aushängt.
  6. Jedes Mitglied ist für seine Kleidung und Wertgegenstände selbst verantwortlich. Studio4Eva übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Diebstahl.
  7. Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat.
  8. Der Monatsbeitrag wird am 1. oder 15. Werktag eines Monats im Voraus von der angegebenen Bankverbindung des Mitglieds abgebucht, soweit schriftlich nicht anders vereinbart ist. Er ist auch zu begleichen, wenn die Leistungen des Studios nicht in Anspruch genommen werden. Kommt ein Mitglied mit seinen Zahlungen länger als drei Monate in Verzug, werden die Monatsbeiträge der verbleibenden Laufzeit in einer Summe fällig.
  9. Bei Rücklastschriften werden dem Mitglied die damit verbundenen Kosten auferlegt.
  10. Wird es dem Studio aus Gründen, die es nicht zu verursacht hat (höhere Gewalt), unmöglich sein Leistungen zu erbringen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies trifft nicht im falle einer Pandemie zu. Hier werden die gebuchten Monate als Gutschrift an den Vertrag angehängt oder in Form eines Gutscheines ausgehändigt. Den Gutschein selbst kann das Mitglied oder andere Dritte innerhalb 2 Monate nach wiedereröffnung abholen und innerhlab eines Jahres einlösen.
  11. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken. Eine Vergütung von Beiträgen für diesen Zeitraum erfolgt nicht.
  12. Die Mitgliedschaft wird auf eine vorher festgelegte Dauer geschlossen und verlängert sich um die jeweilige Laufzeit, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen (42 Tage) vor dem Vertragsende in Schriftform gekündigt wird. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels.
  13. Durch das Zustandekommen einer Mitgliedschaft, erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass Fotos und/oder Videos von ihm, zur Veröffentlichung auf dem Instagram- und Facebook-Account unseres Studios verwendet werden dürfen.
  14. Eine 10er Karte ist ab dem Kauf 6 Monate gültig und verfällt nach der Gültigkeitsdauer.
  15. Wird bei Umzug eines Mitglieds eine Entfernung von 50 Kilometern überschritten, kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform mit dem Nachweis durch das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes.
  16. Sollte sich der derzeitige Mehrwertsteuersatz erhöhen, oder die Lebenshaltungskosten nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes steigen, können die Mitgliedsbeiträge entsprechend angepasst werden.
  17. Eine Verlegung der Studioräume berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung. Der Vertrag bleibt auch gegenüber von Rechtsnachfolgern oder bei Studioinhaberwechsel bindend.
  18. Der Aufenthalt von Kindern im Trainingsbereich ist verboten. Eltern haften für ihre Kinder. Von Seiten des Studios wird keine Haftung übernommen.
  19. Die Festlegung der Öffnungs- / Trainingszeiten bleibt der Studioleitung vorbehalten.
  20. Die Mitgliedschaft kann durch Attest bei nachgewiesener Krankheit von einer Dauer von mindestens 4 Wochen oder Schwangerschaft für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum still gelegt werden.In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat.
  21. Schülerverträge müssen nach Beendigung der Schulzeit umgestellt werden auf einen Normaltarif. Das Studio behält sich das Recht vor die Verträge bei Nichtbeachtung automatisch umzustellen. Imatrikulationsbescheinigungen sind unaufgefordert in jedem Semester vor zu legen.
  22. Bei Schließung (Geschäftsaufgabe) des Studios, werden bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge nicht zurück erstattet. Dies gilt auch für 10er – Karten und Aktionsangebote.
  23. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
  24. Ist ein Mitglied bei Abschluss des Mitgliedsvertrages minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen.
  25. Betriebsunterbrechung im Sinne des Jahresurlaubs ist immer in der 2. oder 3. Kalenderwoche im Monat August, je nachdem, in welcher der Feiertag „Maria Himmefahrt“ liegt, für 7 Tage am Stück festgeschrieben. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, dies jährlich anzukündigen, wird sich jedoch bemühen, dies 7 Tage vorab per Aushang oder App-Nachricht bekanntzumachen.
    Dem Betreiber ist es freigestellt an allen gesetzlichen Feiertagen über eine Schließung bzw. eine
  26. Betriebsunterbrechung, selbst zu entscheiden. Es ist diesem freigestellt, gesetzliche Feiertage im Allgemeinen als Betriebsunterbrechung oder Schließung zu deklarieren. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, dies anzukündigen, wird sich jedoch bemühen, dies 7 Tage vorab per Aushang oder App-Nachricht bekanntzumachen
  27. Salvatorische Klausel:
    Ist einer der oben aufgeführten Punkte ganz oder teilweise ungültig, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen. An Stelle der ungültigen Klausel tritt diejenige gesetzliche Regelung, die in ihrer Wirkung der wirtschaflichten Zielsetzung der ungültigen Klausel am ehesten entspricht.
  28. Eine Jährliche Trainerpauschale von 39 € wird für alle , immer abbuchbar am Ende des Jahres
    (Dezember), für jedes Mitglied fällig.
  29. Wenn sich ein Mitglied über die My-Sports-App bei den Kursen anmeldet, ist es ebenfalls verpflichtet sich wieder abzumelden, wenn die Teilnahme nicht möglich ist. Bei wiederholtem Nichterscheinen trotz Anmeldung hat das Studio4eva das Recht dem Mitglied hierfür gesondert 5€ abzubuchen.
  30. Für alle angebotenen Kurse gilt: Diese finden nur dann statt, wenn deren angemeldete und/oder zu Kusbeginn vorort erschienene Teilnehmerzahl mindestens 3 Mitglieder sind.
  31. Gerichtsstand ist Landshut

Vilsbiburg, den 04.09.2023